Die Erstellung oder Prüfung von Jahresabschlüssen privater oder kommunaler Krankenhausträger sowie die spezifischen steuerlichen Problemfelder von Kliniken sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Aufgabenspektrums.

Krankenhäuser

Die Prüfung und Beratung von Krankenhäusern erfordert die Berücksichtigung spezifischer handelsrechtlicher und steuerlicher Regelungen. Zu nennen sind vor allem die Einhaltung der Vorgaben der Krankenhausbuchhaltungsverordnung, der Pflegebuchführungsverordnung sowie ggf. die Vorschriften zur Gemeinnützigkeit.

In diesem Zusammenhang prüfen wir, soweit erforderlich, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG, die Verwendungsnachweisprüfung von Fördermitteln, aber auch die weiteren gesetzlich vorgesehenen Prüfungen, die sich aus dem KHG oder dem KHEntgG ergeben.  Für die vielfältigen, insbesondere umsatzsteuerlichen Fragestellungen in diesem Bereich, liefern wir Ihnen die richtigen Antworten und zeigen Lösungsansätze auf.