Die Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften des KAGB für Investmentvermögen und Kapitalverwaltungsgesellschaften gehört zu unseren Kompetenzen.

Investmentvermögen
und Kapitalverwaltungs-
gesellschaften

Die Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften des KAGB gehört zu unserem Leistungsportfolio. Dabei führen wir Jahresabschlussprüfungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und auch von Alternative Investmentfonds (AIF) durch. Das KAGB sieht nicht nur spezielle Rechnungslegungsvorschriften vor, sondern erweitert auch den Prüfungsrahmen. Ergänzt werden die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften durch die Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) und die Kapitalanlage-Prüfungsbericht-Verordnung (KAPrüfbV).