Die Neuregelung der Umsatzsteuer beschäftigt die Kommunen (öffentliche Hand) und Stiftungen nachhaltig.

Körperschaften öffentlichen Rechts

Die Neuregelung der Umsatzsteuer beschäftigt die Kommunen (öffentliche Hand) und Stiftungen nachhaltig. Durch die Kopplung der Besteuerung an die Körperschaftsteuer und das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art waren juristische Personen des öffentlichen Rechts bisher nur in wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich durch die Neuregelung in § 2b UStG grundlegend geändert. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und stellen damit sicher, dass die steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.