Sofern Sie über eine Erlaubnis und Registrierung als gewerblicher Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO verfügen, müssen Sie grundsätzlich die Prüfungspflicht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 FinVermV beachten, nach der der zuständigen Aufsichtsbehörde der jährliche Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres zu übermitteln ist.

Finanzanlagenvermittler

Sofern Sie über eine Erlaubnis und Registrierung als gewerblicher Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO verfügen, müssen Sie grundsätzlich die Prüfungspflicht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 FinVermV beachten, nach der der zuständigen Aufsichtsbehörde der jährliche Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres zu übermitteln ist.

Wir führen diese Prüfung unter Anwendung des „IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 FinVermV (IDW PS 840)“ für Sie durch. Dabei verfolgen wir einen beratungsorientierten Prüfungsansatz und geben Ihnen so nicht nur Hilfestellung bei der Umsetzung der Aufsichtsanforderungen, sondern vor allem auch bei der Vermeidung von Haftungsrisiken aufgrund möglicher mangelbehafteter Dokumentation der Vermittlungen und/oder Anlageberatungen. Mit unserer Unterstützung kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten vollumfänglich und fristgerecht nach.